Zahnspange
Vor der Behandlung mit einer Zahnspange gruppiert der Kieferorthopäde beziehungsweise die Kieferorthopädin jeden Fall in eine von fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Liegt ein KIG-Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Patienten und Patientinnen, die sich zu Beginn der Behandlung zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr befinden. „Die Eltern müssen zunächst einen Eigenanteil von zwanzig Prozent tragen, der nach erfolgreich beendeter Behandlung erstattet wird.“ Bei gleichzeitig behandelten Geschwistern sind es zehn Prozent.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt, zahlt sie für die Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist – dies wird oft als „Kassenzahnspange“ bezeichnet. Auf diese zuzahlungsfreie Behandlungsmöglichkeit muss hingewiesen werden. Sind andere Methoden und Geräte gewünscht, entstehen für die Eltern Zusatzkosten. „Kieferorthopäden sind verpflichtet, ihren Patienten vor Beginn der Behandlung eine detaillierte Kostenaufstellung mitzugeben, den sogenannten Heil- und Kostenplan“, sagt Dr. Schenkel. Sie haben Fragen? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter 0800/011 77 22 und auf www.patientenberatung.de.
Fest oder herausnehmbar?
Möglich ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen durch herausnehmbare oder festsitzende Apparaturen. Festsitzende bestehen aus Metallbändern und kleinen Plättchen (Brackets), die an den Zähnen befestigt werden. Bögen und Drähte verbinden die Elemente. So wird ununterbrochen ein leichter Druck auf die Zähne ausgeübt, die bewegt werden sollen. Herausnehmbare Geräte wirken nur, wenn sie nachts durchgehend und mindestens einige Stunden am Tag getragen werden, kleinere Spangen auch ganztags.
Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine Zahnspange – zum Beispiel, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen. Unabhängig vom Alter der Patienten gilt: „Sowohl bei einer festen als einer herausnehmbaren Spange ist eine gute Mundhygiene nötig, da sonst Karies, Zahnschmelzschädigungen oder Zahnbetterkrankungen drohen“, sagt Dr. Schenkel. Der Sitz des Gerätes muss regelmäßig vom Kieferorthopäden kontrolliert werden.
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